Religion

Warum Religionsunterricht?



Im Rahmen des Bildungsauftrages erschließt Religionsunterricht die religiöse Dimension der Wirklichkeit und des eigenen Lebens und trägt zur religiösen Bildung der Schüler bei.

Insbesondere im Religionsunterricht besteht Gelegenheit, sich mit Sinn- und Wertfragen zu beschäftigen, die jeden Menschen sein Leben lang begleiten und berühren.

Im Religionsunterricht ist Raum für die existentiellen Fragen nach dem Woher, Wozu und Wohin des Lebens. Menschliche Grenzerfahrungen wie Ängste, Leid, Trauer und Tod werden thematisiert und über Wege, die Hoffnung vermitteln, nachgedacht.
Die verschiedenen Gottesvorstellungen der Schülerinnen und Schüler sind ebenso Bestandteil des Religionsunterrichts wie die Fragen nach der heutigen Bedeutung der biblischen Überlieferungen für unsere Lebenswirklichkeit.

Ziel des Religionsunterrichts ist es, Kenntnisse der christlichen Tradition zu vermitteln und deutlich zu machen, dass hier die Wurzeln unserer Kultur und Gesellschaft begründet sind.

Darüber hinaus leistet der Religionsunterricht einen wichtigen Beitrag zum Verständnis und zur Achtung von Menschen anderer Kulturen und Religionen.
Der Religionsunterricht begleitet und unterstützt Schülerinnen und Schüler auf der Suche nach einem eigenen Standpunkt, befähigt zu einer kritischen Auseinandersetzung mit anderen Religionen, Kulturen und Lebensentwürfen und motiviert zu verantwortungsbewusstem Handeln in der Gesellschaft.

Unterrichtliche Bedingungen

Die Fächer Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre werden an unserer Schule von der Jahrgangsstufe 5 bis zur Jahrgangsstufe 13 erteilt.
Dabei findet der Unterricht derzeit zweistündig in den Klassen 5 - 10 statt. In der Sekundarstufe II besteht die Möglichkeit, die Fächer als Grundkurse zu belegen, die als drittes oder viertes Prüfungsfach gewählt werden können.

Themenschwerpunkte, die von den Schülern in den Unterricht eingebracht werden, finden nach Möglichkeit Berücksichtigung. Aktuellen zeitgeschichtlichen Ereignissen wird im Religionsunterricht angemessen Rechnung getragen werden (Gegenwartsbezug). Die inhaltliche und methodische Vorgehensweise für die in beiden Fachcurricula vorgestellten Unterrichtsvorhaben kann daher durchaus variieren.

Die unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen verstehen sich als ein Team, das den ökumenischen Gedanken in Achtung und Wahrung des konfessionellen Unterschiedes unterstützt.

In Zusammenarbeit mit den Geistlichen der ortsansässigen Gemeinden beider Kirchen planen und feiern wir im Jahreskreis stattfindende Gottesdienste. So findet für jede Jahrgangsstufe einmal jährlich ein Gottesdienst statt. Hervorzuheben sind hierbei der Einschulungsgottesdienst zum Start an der Europaschule für die Jahrgangsstufe 5, der Schulabschlussgottesdienst am Ende der Jahrgangsstufe 10 und der Abiturgottesdienst.

Für Eltern und Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, sich in den Fachkonferenzen zu engagieren und Inhalte, Ziele und Aufgaben des Religionsunterrichtes  gemeinsam zu durchdenken und Projekte auf den Weg zu bringen.

Die Konfessionalität des Religionsunterrichts

Gemäß Art. 7 Abs. 3 GG wird der Religionsunterricht jeweils in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Lehren der jeweiligen Religionsgemeinschaft erteilt.
“Evangelischer Religionsunterricht macht die Zugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler zur evangelischen Kirche nicht zur Teilnahmebedingung. Dies versteht sich allerdings unter der Voraussetzung, dass für evangelische und katholische Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dem Grundgesetz gemäß Religionsunterricht in ihrer Konfession angeboten wird und sie in der Regel an diesem teilnehmen.
Für den Katholischen Religionsunterricht gilt, dass über die Konfessionszugehörigkeit der Lehrenden und die Bindung der Inhalte des Religionsunterrichts an die Grundsätze der Kirche hinaus auch die Schülerinnen und Schüler der katholischen Kirche angehören. Am Katholischen Religionsunterricht können jedoch in Ausnahmefällen Schüler und Schülerinnen einer anderen Konfession teilnehmen, insbesondere dann, wenn der Religionsunterricht dieser Konfession nicht angeboten werden kann.”
(Gemeinsamer Text “Zur Kooperation von Evangelischem und Katholischem Religionsunterricht” der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland)

 

 

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