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Lehmanns ändert ab 10.08.2022 das Vorbestellsystem in der Mensa.
In den Anlagen erhalten Sie alle wichtigen Informationen dazu.
Von der Gründung im Jahr 1989 bis zu seinem Ausscheiden 2008 hat Klaus Breil wesentlich Geist und Praxis der ersten Gesamtschule in Bornheim geprägt. Unter seiner Leitung entstand eine Schule, die auf das Lernen mit „Kopf, Herz und Hand“ vertraut und Schülerinnen und Schülern dabei hilft, zu aufrechten, selbstbewussten und verantwortlichen Menschen zu werden. Es sollte eine Schule für alle Kinder sein, die Chancengerechtigkeit nicht nur als Ideal benennt, sondern aktiv an deren Verwirklichung arbeitet.
1990 begründete Klaus Breil den „Bornheimer“, den renommierten pädagogischen Ehrenpreis für beispielhafte Leistungen in diesem Bereich. Als einer der Ersten erkannte er die Bedeutung der Europäischen Dimension in der Erziehung. Er verlieh der Schule ihre Prägung als Europaschule und setzte sich auf Landes- und Bundesebene für die Europäische Idee in der Bildung ein.
Gedanken und Ideen von Klaus Breil bleiben in der Europaschule aufgehoben. Als Mensch, Schulleiter und Kollege bleibt er unvergessen.
Für die Schulgemeinde
Eike Brandt
-Schulleiter-

Im Folgenden teilen wir die aktuell gültigen Regelungen für den Umgang mit positiven Selbsttests auf Covid-19 mit.
Wir orientieren uns dabei am Leitfaden des Rhein-Sieg-Kreises.
Grundsätzlich gilt weiterhin: wenn Ihr Kind Symptome hat, soll es bis zum Vorliegen eines negativen Bürgertests in häuslicher Isolation bleiben und darf nicht zur Schule kommen.
Wenn der in der Schule durchgeführte Selbsttest positiv ausfällt, werden Sie vom Sekretariat informiert und gebeten, das Kind abzuholen. Sie sollten dann schnellstmöglich einen Bürgertest durchführen. Ist dieser negativ, darf Ihr Kind am nächsten Tag die Schule wieder besuchen, sofern es symptomfrei ist.
Sollte auch der Bürgertest positiv ausfallen, muss sich Ihr Kind grundsätzlich für zehn Tage in Isolierung begeben.
Diese Frist kann auf sieben Tage verkürzt werden, wenn ein frühestens am siebten Tag durchgeführter Bürgertest (Test mit Zertifikat- ein Selbsttest reicht nicht aus) negativ ist. Außerdem dürfen in den letzten 48 Stunden keine Symptome aufgetreten sein. Zur Durchführung des Tests darf Ihr Kind die Isolation verlassen.
Schulische Kontaktpersonen informieren Sie bitte über den positiven Test Ihres Kindes. Kontaktpersonen werden gebeten, die Hygienebedingungen besonders streng zu beachten und sich regelmäßig, ggfs. auch außerhalb der Schule zu testen. Beim Auftreten von Symptomen darf die Schule nicht besucht werden. Da innerhalb der Schule Maskenpflicht gilt, ermitteln wir in der Regel keine schulischen Kontaktpersonen.
Für Kontaktpersonen außerhalb der Schule, z.B. in Freundeskreis und Familie, beachten Sie bitte die Regelungen des Gesundheitsamtes (siehe Link oben).
Jeder Mensch ist einzigartig und verdient unser Vertrauen.
Kein Mensch darf gedemütigt werden.